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Liegenschaftsvermessung
Wir vermessen rechtssicher.
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) sorgen wir für rechtssichere Eigentumsverhältnisse – bei Teilungen, Verkäufen, Grenzfeststellungen und Gebäudeeinmessungen.
Wir unterstützen Privatpersonen, Architekten, Kommunen, Behörden, Kirchen, Bauträger und Unternehmen mit Erfahrung, modernster Technik und präziser Umsetzung – exakt nach den Vorgaben des amtlichen Liegenschaftskatasters.
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Teilungsvermessung
Rechtssicher teilen: Als ÖbVI führen wir in Baden-Württemberg hoheitliche Teilungsvermessungen durch – verbindlich, nachvollziehbar und Ihren Wünschen entsprechend.
Gebäudeaufnahme
Detail für Detail: Sicherheit. Wir erfassen Gebäude nach ihrer Fertigstellung – umfassend und präzise. Das schützt Eigentum und macht Gebäude in Navigationsgeräten sowie für Paketzusteller und Rettungsdienste leichter auffindbar.
Grenzfeststellung
Zentimetergenaue Vermessung: Wir nehmen die Feststellung der Flurstücksgrenzen vor und übertragen die Daten aus dem Liegenschaftskataster in die konkrete Örtlichkeit. Dabei stellen wir auch fehlende Grenzpunkte wieder her und überprüfen vorhandene.
Aufhebung von Liegenschaftsvermessungen
In Baden-Württemberg wird eine Liegenschaftsvermessung aufgehoben, wenn eine geplante Rechtsänderung, etwa eine Grundstücksveränderung, nicht fristgerecht im Grundbuch eingetragen wird. Die Aufhebung erfolgt, wenn die Eintragung ausbleibt oder Fristen, etwa durch den Antragsteller, versäumt werden. Sie kann auch auf Wunsch des Eigentümers erfolgen.
Umlegung nach BauGB
Flächen neu ordnen: Als ÖbVI übernehmen wir die vermessungstechnische Ausführung für die Erschließung von unbebauten Gebieten – vom ersten Grenzpunkt bis zur Liegenschaftsfortführung.
Straßenschlussvermessung
Nach Fertigstellung neu gebauter Straßen erfassen wir die in Anspruch genommenen Flächen und legen die Grundstücksgrenzen fest. Damit schaffen wir die Basis für klare Eigentumsverhältnisse.
Projektablauf Liegenschaftsvermessung
Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit – von Anfang an.
01
Vorbereitung
Anfordern von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und Vorbereiten der Vermessung im Büro
02
Vor-Ort-Termin
Gegebenenfalls Vor-Ort-Termin zur Besprechung und Ausführung der Vermessung
03
Fortführungsnachweis
Fertigen des Entwurfs zum Fortführungsnachweis und Abgabe bei der unteren Vermessungsbehörde zur Übernahme
04
Veränderungsnachweis
Zusendung des endgültigen Veränderungsnachweises durch die untere Vermessungsbehörde
Referenzen
Projekte von klein bis komplex:
immer nach Plan.
Planung
Standort
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Standort
Typ
Planung
Standort
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Mit Braun beginnt Präzision: Schreiben Sie uns.
Ansprechpartner
Ich freue mich darauf, alle wichtigen Punkte mit Ihnen zu besprechen!
Häufige Fragen
Wir bringen es auf den Punkt: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Vermessung.
Downloads
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