Liegenschaftsvermessung

Wir vermessen rechtssicher.

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) sorgen wir für rechtssichere Eigentumsverhältnisse – bei Teilungen, Verkäufen, Grenzfeststellungen und Gebäudeeinmessungen.

Wir unterstützen Privatpersonen, Architekten, Kommunen, Behörden, Kirchen, Bauträger und Unternehmen mit Erfahrung, modernster Technik und präziser Umsetzung – exakt nach den Vorgaben des amtlichen Liegenschaftskatasters.

Bitte auswählen:

Teilungsvermessung

Rechtssicher teilen: Als ÖbVI führen wir in Baden-Württemberg hoheitliche Teilungsvermessungen durch – verbindlich, nachvollziehbar und Ihren Wünschen entsprechend.

Gebäudeaufnahme

Detail für Detail: Sicherheit. Wir erfassen Gebäude nach ihrer Fertigstellung – umfassend und präzise. Das schützt Eigentum und macht Gebäude in Navigationsgeräten sowie für Paketzusteller und Rettungsdienste leichter auffindbar.

Grenzfeststellung

Zentimetergenaue Vermessung: Wir nehmen die Feststellung der Flurstücksgrenzen vor und übertragen die Daten aus dem Liegenschaftskataster in die konkrete Örtlichkeit. Dabei stellen wir auch fehlende Grenzpunkte wieder her und überprüfen vorhandene.

Aufhebung von Liegenschaftsvermessungen

In Baden-Württemberg wird eine Liegenschaftsvermessung aufgehoben, wenn eine geplante Rechtsänderung, etwa eine Grundstücksveränderung, nicht fristgerecht im Grundbuch eingetragen wird. Die Aufhebung erfolgt, wenn die Eintragung ausbleibt oder Fristen, etwa durch den Antragsteller, versäumt werden. Sie kann auch auf Wunsch des Eigentümers erfolgen.

Umlegung nach BauGB

Flächen neu ordnen: Als ÖbVI übernehmen wir die vermessungstechnische Ausführung für die Erschließung von unbebauten Gebieten – vom ersten Grenzpunkt bis zur Liegenschaftsfortführung.

Straßenschlussvermessung

Nach Fertigstellung neu gebauter Straßen erfassen wir die in Anspruch genommenen Flächen und legen die Grundstücksgrenzen fest. Damit schaffen wir die Basis für klare Eigentumsverhältnisse.

Projektablauf Liegenschaftsvermessung

Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit – von Anfang an.

01

Vorbereitung

Anfordern von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und Vorbereiten der Vermessung im Büro

02

Vor-Ort-Termin

Gegebenenfalls Vor-Ort-Termin zur Besprechung und Ausführung der Vermessung

03

Fortführungsnachweis

Fertigen des Entwurfs zum Fortführungsnachweis und Abgabe bei der unteren Vermessungsbehörde zur Übernahme

04

Veränderungsnachweis

Zusendung des endgültigen Veränderungsnachweises durch die untere Vermessungsbehörde

Referenzen

Projekte von klein bis komplex:
immer nach Plan.

Planung

Heinrich Binder

Standort

Kreissparkasse Tuttlingen

Typ

Bauvermessung, Gebäudeaufnahme

Planung

Merz Architekten

Standort

Schubert in Neuhausen ob Eck

Typ

Bauvermessung, Gebäudeaufnahme

Planung

Tuttlinger Wohnbau GmbH

Standort

Drei-Kronen-Hof Tuttlingen

Typ

Bauvermessung, Gebäudeaufnahme

Mit Braun beginnt Präzision: Schreiben Sie uns.

Ansprechpartner

Ich freue mich darauf, alle wichtigen Punkte mit Ihnen zu besprechen!

Häufige Fragen

Wir bringen es auf den Punkt: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Vermessung.

Downloads

Einfach gut informiert sein: Laden Sie sich hier Wissenswertes zu verschiedenen Vermessungsthemen herunter.