Rechtssicher vermessen – mit amtlicher Autorität: Mit Fachkompetenz, Genauigkeit und gesetzlich geregelten Verfahren schaffen wir für Sie Klarheit, wenn es um die Teilung, Umlegung oder den Straßenschluss bei Grundstücken geht. Denn nur geordnete Eigentumsverhältnisse sichern Bauvorhaben auch wirklich ab.
Bedarf
Wann brauche ich eine Teilungsvermessung?
Für jede Teilungsvermessung in Baden-Württemberg müssen Sie einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) – wie das Vermessungsbüro Braun – beauftragen. Nur dieser ist dazu befugt, eine hoheitliche, amtliche Liegenschaftsvermessung durchzuführen, die für die rechtmäßige Teilung eines Grundstücks erforderlich ist.
Ablauf
Wie läuft eine Vermessung ab?
01
Antragstellung
Sie beauftragen uns als ÖbVI mit der Teilungsvermessung.
02
Klärung mit der Gemeinde
Wir empfehlen Ihnen, dass wir vorab mit der Gemeinde klären, ob Ihr Grundstück bebauungsrechtlichen Beschränkungen unterliegt und ob die geplante Teilung genehmigungsfähig ist.
03
Vermessung vor Ort
Wir führen die Vermessung durch, legen die bestehenden sowie die neu zu schaffenden Grenzen fest und kennzeichnen die neuen Grenzen durch Grenzsteine oder andere Markierungen.
04
Grenzfeststellung und Abmarkung:
Wir legen die neuen Grenzen im Beisein der beteiligten Grundstückseigentümer fest und dokumentieren dies amtlich.
Benötigte Unterlagen
Das brauchen wir zum Starten.
Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:
Die Kosten sind durch die Vermessungsgebührenordnung des Landes festgelegt, was eine gleiche Preisgestaltung bei jedem ÖbVI gewährleistet und Ihnen Sicherheit und Komfort bietet: Sie können sich ganz einfach an den Dienstleister wenden, dem Sie vertrauen.