Service

Wissenswertes für unseren gemeinsamen Projekterfolg.

Unser Team unterstützt Sie dabei, gut informiert und optimal vorbereitet in Ihr Vermessungsprojekt zu starten.

Hier finden Sie Ihre direkten Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen oder Anliegen gerne zur Seite stehen. Zusätzlich bieten wir Ihnen nützliche Dokumente und Formulare zum Download an – einfach, schnell und jederzeit verfügbar.

Sie haben Fragen zum Ablauf, zu Fristen oder zur Vorbereitung? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen verständlich und auf den Punkt gebracht.

Benötigte Unterlagen

Das brauchen wir zum Starten.

Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:

Häufige Fragen

Antworten, bevor Fragen aufkommen.

Bitte auswählen:

Als Komplettanbieter für alle Vermessungsleistungen zeichnet es uns aus, dass wir Sie umfassend in Ihrem Projekt betreuen können – von der Beauftragung bis zur Abgabe.

Ja, das können Sie. Sprechen Sie uns gerne darauf an – dann vereinbaren wir vorab einen Termin dafür.

Das kommt auf die Leistung und auf das Projekt an:

Ingenieurvermessungen oder Lagepläne können oft innerhalb weniger Tage bis Wochen erledigt werden.
Amtliche Vermessungen (z. B. Grenzfeststellungen oder Teilungen) dauern länger, weil die Ergebnisse behördlich geprüft und ins Liegenschaftskataster übernommen werden müssen. Je nach Aufwand und Beteiligung der Behörden kann das mehrere Wochen bis wenige Monate dauern.

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen. Ihre Ansprechpartnerin für Rechnungen ist:

Paulina Braun

Tel.: 07462 20430-11
E-Mail: p.braun@braun-vermessung.de

Braun Vermessung hat den Unternehmenssitz in Tuttlingen. Mit unserem Team sind wir für Kunden in ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie in der Schweiz da.

Fragen Sie uns gerne an – in nur 1 bis 2 Werktagen erhalten Sie ein Angebot für Ihr Projekt.

Wir behandeln die Daten unserer Kunden streng vertraulich. Auch deshalb erstellen und bearbeiten wir die erhobenen Daten ausschließlich in Deutschland.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind freiberuflich tätige Ingenieure, die hoheitliche Vermessungsaufgaben im Auftrag des Staates ausführen.
Ein ÖbVI ist also staatlich beliehen und darf amtliche Vermessungen durchführen (z. B. Grenzfeststellungen, Teilungen von Grundstücken oder Gebäudeaufnahmen).
Braun Vermessung ist ein ÖbVI und bietet darüber auch nicht-hoheitliche Vermessungsleistungen an – zum Beispiel Bauvermessungen, topografische Aufnahmen oder Lagepläne für Bauanträge.

Ein ÖbVI darf zusätzliche Leistungen anbieten wie: Teilungsvermessungen, Gebäudeaufnahmen, Grenzfeststellungen, Aufhebungen von Katastervermessungen, Umlegungen nach BauGB oder Straßenschlussvermessungen.

Eine Liegenschaftsvermessung muss zwingend schriftlich erfolgen. Am schnellsten und einfachsten ist eine E-Mail an uns.

Wird auf einem Grundstück ein neues Gebäude errichtet, dann besteht für dieses eine gesetzliche Einmessungspflicht.

Mithilfe einer Gebäudeaufnahme wird das Gebäude nach der Fertigstellung erfasst und im Liegenschaftskataster eingetragen.

Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über Grundstücke, deren Lage und Größe sowie über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken. Zudem liefern sie den entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum. Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer eine große Bedeutung.

Als ÖbVI sind wir neben den unteren Vermessungsbehörden befugt, die Gebäudeaufnahme vorzunehmen. Ein Auftrag an unser Büro entbindet Sie von der Anzeigepflicht bei der unteren Vermessungsbehörde. 

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung MLW vom 01.06.2024 und ist somit bei allen Vermessungsstellen einheitlich.

Eine Grundstücksteilung ist immer dann erforderlich, wenn ein bestehendes Grundstück in zwei oder mehrere neue Grundstücke aufgeteilt werden soll.
Das passiert typischerweise in folgenden Fällen: Verkauf oder Übertragung eines Teilstücks, Vorbereitung eines Bauvorhabens, Auflage der Behörde oder des Notars.

Eine Grenzfeststellung wird immer dann benötigt, wenn Grenzen eines Grundstücks unklar, strittig oder nicht mehr erkennbar sind — also, wenn ein Eigentümer sicher wissen möchte oder muss, wo sein Grundstück genau verläuft.

Die Gebühren hängen unter anderem ab von der Größe und Lage des Grundstücks, der Art der Vermessung, dem Bodenrichtwert und der Anzahl der beteiligten Flurstücke.

Schreiben Sie uns gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular, rufen Sie uns mit dem Telefon an oder nutzen Sie unseren WhatsApp-Kanal zur Kontaktaufnahme. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ihr Vorteil: Die Kosten sind bei allen ÖbVI gleich, da sie sich nach der offiziellen Gebührenordnung richten.

Unter „Ingenieurvermessung“ versteht man alle technischen Vermessungen, die für die Planung, den Bau und die Überwachung von Bauwerken benötigt werden (z. B. bei Gebäuden, Straßen oder Brücken).

Im Normalfall benötigen Sie diese Vermessungen: 

  • Geländeaufnahme
  • Lageplan
  • Absteckung
  • Schnurgerüst

Siehe auch: Entwurfs- und Bauvermessung

Braun Vermessung steht für höchste Präzision: Die Genauigkeit unserer Messungen liegt meist im Millimeter- bis Zentimeterbereich – je nach Anforderung des Bauprojekts.

Die Kosten hängen ab von Faktoren wie Aufwand, Gelände und Genauigkeitsanspruch. Aus diesem Grund bieten wir sie individuell an.

Wir nutzen moderne Highend-Messtechnik und erstellen präzise Aufnahmen – beispielsweise mittels 3D-Laserscanning und Auswertung der Punktwolke zu Grundrissen, Schnitten und Ansichten (inklusive 1 m und 2 m Linie für die Wohnflächenberechnung und Abgeschlossenheitsbescheinigungen)

Ja, wir versenden die Unterlagen immer digital. In Ausnahmefällen können Sie sie auch per Post erhalten oder ausgedruckt abholen.