Umlegung nach BauGB

Kommunen, Behörden, Kirchen

Baden-Württemberg

Flächen neu ordnen: Als ÖbVI übernehmen wir die vermessungstechnische Ausführung für die Erschließung von unbebauten Gebieten – vom ersten Grenzpunkt bis zur Liegenschaftsfortführung.

Bedarf

Wann brauche ich eine Umlegung nach BauGB?

In Baden-Württemberg wird eine Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) benötigt, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan aufgrund der bestehenden Grundstücksgrenzen nicht umgesetzt werden kann – vor allem, wenn Grundstücke ungünstig geschnitten oder nicht ausreichend erschlossen sind oder Flächen für öffentliche Zwecke (wie Straßen) bereitgestellt werden müssen und eine freiwillige privatrechtliche Lösung nicht möglich ist.

Mit der Umlegung können Grundstücke neu geordnet werden – um bebaubare, erschlossene und planungsrechtlich zulässige Baugrundstücke zu schaffen. Ziel ist stets eine wertgleiche Neuverteilung unter Vermeidung von Enteignungen.

Benötigte Unterlagen

Das brauchen wir zum Starten.

Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:

  • schriftliche Kontaktaufnahme

Dauer / Kosten

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten sind individuell zu betrachten – bitte melden Sie sich persönlich dazu bei uns.

Mit Braun beginnt Präzision: Schreiben Sie uns.

Ansprechpartner

Ich freue mich darauf, alle wichtigen Punkte mit Ihnen zu besprechen!

Häufige Fragen

Wir bringen es auf den Punkt: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Vermessung.

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