Detail für Detail: Sicherheit. Wir erfassen Gebäude nach ihrer Fertigstellung – umfassend und präzise. Diese Vermessung schützt Eigentum.
Ein weiterer Vorteil: Ihr Gebäude kann in Navigationsgeräten gefunden werden, wenn es im Liegenschaftskataster hinterlegt ist. Das hilft Paketzustellern beim Finden Ihrer Adresse und vor allem auch Rettungsdiensten: Diese nutzen die Daten ebenfalls beim Navigieren.
Bedarf
Wann brauche ich eine Gebäudeaufnahme?
Eine Gebäudeaufnahme ist in Baden-Württemberg erforderlich, wenn ein neues Gebäude errichtet oder wenn ein bestehendes in seinem Grundriss verändert oder abgebrochen wurde. Sie dient dazu, das Gebäude korrekt und aktuell im Liegenschaftskataster zu führen und ist nach Fertigstellung beziehungsweise Änderung gesetzlich vorgeschrieben.
Wir übernehmen die Vermessung entweder auf Antrag des Eigentümers oder wenn dies von Amts wegen notwendig sein sollte.
Wichtig: Zusammen bilden Liegenschaftskataster und Grundbuch den einzigen vollständigen Nachweis über Grundstücke und deren Bebauung. Das verschafft Ihnen Rechtssicherheit und bietet Architekten, Ingenieurbüros sowie Versorgungsunternehmen eine wichtige, aktuelle Basis bei der Planung neuer Bauwerke und Versorgungsleitungen.
Benötigte Unterlagen
Das brauchen wir zum Starten.
Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:
Die Höhe der Gebühr hängt von den Baukosten ab und orientiert sich an der Gebührenverordnung des Landes (GebVO MLW, GebVerz MLW Nr. 19). Das bietet Ihnen Transparenz und Klarheit.