Aufhebungen von Liegenschaftsvermessungen

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Bauträger

Baden-Württemberg

Die Aufhebung einer Liegenschaftsvermessung erfolgt, wenn eine geplante Rechtsänderung (z. B. ein Grundstückskauf) nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ins Grundbuch eingetragen wurde. In diesem Fall klaffen die Daten im Liegenschaftskataster und im Grundbuch auseinander.

Bedarf

Wann brauche ich eine Aufhebung von Liegenschaftsvermessungen?

Eine Aufhebung ist entweder eine formale Notwendigkeit von Amts wegen (nach Fristablauf) oder erfolgt auf Ihren ausdrücklichen Antrag, falls Bau- oder Kaufpläne verworfen wurden. Für Sie bedeutet das: Die Vermessung verliert ihre Gültigkeit für den Grundbucheintrag und muss im System rückabgewickelt werden.

Benötigte Unterlagen

Das brauchen wir zum Starten.

Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:

  • schriftliche Kontaktaufnahme

Dauer / Kosten

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Wird die Eintragung im Grundbuch nicht nachgeholt oder die Vermessung auf Wunsch aufgehoben, werden bei einem späteren neuen Vorhaben eine erneute Vermessung und damit neue Gebühren fällig. Die Kosten für eine erneute Vermessung trägt in diesem Fall der Eigentümer. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung – wie bereits bei der Grenzfeststellung, der Gebäudeaufnahme und der Teilung.

Mit Braun beginnt Präzision: Schreiben Sie uns.

Ansprechpartner

Ich freue mich darauf, alle wichtigen Punkte mit Ihnen zu besprechen!

Häufige Fragen

Wir bringen es auf den Punkt: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Vermessung.

Downloads

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