Aufhebung von Liegenschaftsvermessungen

In Baden-Württemberg wird eine Liegenschaftsvermessung aufgehoben, wenn eine geplante Rechtsänderung, etwa eine Grundstücksveränderung, nicht fristgerecht im Grundbuch eingetragen wird. Die Aufhebung erfolgt, wenn die Eintragung ausbleibt oder Fristen, etwa durch den Antragsteller, versäumt werden. Sie kann auch auf Wunsch des Eigentümers erfolgen.

Grenzfeststellung

Zentimetergenaue Vermessung: Wir nehmen die Feststellung der Flurstücksgrenzen vor und übertragen die Daten aus dem Liegenschaftskataster in die konkrete Örtlichkeit. Dabei stellen wir auch fehlende Grenzpunkte wieder her und überprüfen vorhandene.

Gebäudeaufnahme

Detail für Detail: Sicherheit. Wir erfassen Gebäude nach ihrer Fertigstellung – umfassend und präzise. Das schützt Eigentum und macht Gebäude in Navigationsgeräten sowie für Paketzusteller und Rettungsdienste leichter auffindbar.

Teilungsvermessung

Rechtssicher teilen: Als ÖbVI führen wir in Baden-Württemberg hoheitliche Teilungsvermessungen durch – verbindlich, nachvollziehbar und Ihren Wünschen entsprechend.