Der Lageplan zum Baugesuch ist eine maßstäbliche Zeichnung, die das Grundstück, die geplante Bebauung sowie Abstände, Erschließung und Nutzung darstellt und damit eine Grundlage für die baurechtliche Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens bildet.
Wir übernehmen die Erstellung amtlicher Lagepläne für Sie – für Rechtssicherheit und Prüfbarkeit.
Bedarf
Wann brauche ich einen amtlichen Lageplan?
In Baden-Württemberg wird ein amtlicher Lageplan immer dann benötigt, wenn ein Bauantrag oder ein bauordnungsrechtliches Verfahren durchgeführt wird und die Baurechtsbehörde eine verbindliche, aktuelle Darstellung der Grundstücks- und Bebauungssituation verlangt. Er ist insbesondere notwendig bei:
Bauanträgen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)
Bauvoranfragen
Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nach BauGB
Nachweisen zu Abstandsflächen, Baulinien und Baugrenzen
Ablauf
Wie läuft die Planerstellung ab?
Der Plan orientiert sich an den Vermessungsgesetzen und Verordnungen zur Geoinformation der jeweiligen Bauregion und wird wie folgt erstellt:
Erstellung des zeichnerischen und schriftlichen Teils nach LBO / LBOVVO Baden-Württemberg (inkl. aller erforderlichen Inhalte und Vermerke)
Fachliche Endprüfung, Unterschrift und Siegel des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
Übergabe zur Einreichung bei der Baurechtsbehörde
Benötigte Unterlagen
Das brauchen wir zum Starten.
Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:
Dauer und Kosten können je nach Bauvorhaben variieren. Kontaktieren Sie uns dazu gerne, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Erstellung Ihres amtlichen Lageplans
Sorgfältig und rechtssicher – Schritt für Schritt
01
Anfrage
Schriftliche Auftragserteilung
02
Vorbereitung
Grundlagenerhebung bei den zuständigen Behörden
03
Planerstellung
Erstellung des amtlichen Lageplans
04
Prüfung
Fachliche Endprüfung und gegebenenfalls Korrektur oder Abstimmung mit dem zuständigen Architekten