Amtlicher Lageplan

Privatpersonen

Kommunen, Behörden, Kirchen

Architekten & Ingenieurbüros

Bauträger

Baden-Württemberg

Der Lageplan zum Baugesuch ist eine maßstäbliche Zeichnung, die das Grundstück, die geplante Bebauung sowie Abstände, Erschließung und Nutzung darstellt und damit eine Grundlage für die baurechtliche Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens bildet.

Wir übernehmen die Erstellung amtlicher Lagepläne für Sie – für Rechtssicherheit und Prüfbarkeit.

Bedarf

Wann brauche ich einen amtlichen Lageplan?

In Baden-Württemberg wird ein amtlicher Lageplan immer dann benötigt, wenn ein Bauantrag oder ein bauordnungsrechtliches Verfahren durchgeführt wird und die Baurechtsbehörde eine verbindliche, aktuelle Darstellung der Grundstücks- und Bebauungssituation verlangt. Er ist insbesondere notwendig bei:

  • Bauanträgen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)
  • Bauvoranfragen
  • Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nach BauGB
  • Nachweisen zu Abstandsflächen, Baulinien und Baugrenzen

Ablauf

Wie läuft die Planerstellung ab?

Der Plan orientiert sich an den Vermessungsgesetzen und Verordnungen zur Geoinformation der jeweiligen Bauregion und wird wie folgt erstellt:

  • Erstellung des zeichnerischen und schriftlichen Teils nach LBO / LBOVVO Baden-Württemberg (inkl. aller erforderlichen Inhalte und Vermerke)
  • Fachliche Endprüfung, Unterschrift und Siegel des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  • Übergabe zur Einreichung bei der Baurechtsbehörde

Benötigte Unterlagen

Das brauchen wir zum Starten.

Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:

Dauer / Kosten

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Dauer und Kosten können je nach Bauvorhaben variieren. Kontaktieren Sie uns dazu gerne, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Erstellung Ihres amtlichen Lageplans

Sorgfältig und rechtssicher – Schritt für Schritt

01

Anfrage

Schriftliche Auftragserteilung

02

Vorbereitung

Grundlagenerhebung bei den zuständigen Behörden

03

Planerstellung

Erstellung des amtlichen Lageplans

04

Prüfung

Fachliche Endprüfung und gegebenenfalls Korrektur oder Abstimmung mit dem zuständigen Architekten

05

Einreichung

Übergabe zur Einreichung bei der Baurechtsbehörde

Mit Braun beginnt Präzision: Schreiben Sie uns.

Ansprechpartner

Ich freue mich darauf, alle wichtigen Punkte mit Ihnen zu besprechen!

Häufige Fragen

Wir bringen es auf den Punkt: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Vermessung.

Downloads

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