Wir verbinden Planung mit Realität – von der Höhenaufnahme über den Lageplan bis zur Einmessung auf der Baustelle. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Entwurf, Genehmigung und Ausführung.
Bedarf
Wann brauche ich eine Entwurfs- und Bauvermessung?
Die Entwurfs- und Bauvermessung bildet die zentrale Schnittstelle zwischen Planung, Genehmigung und Ausführung Ihres Bauvorhabens. Sie dient der präzisen Ermittlung von Lage, Höhe und Form von Grundstücken, Gebäuden, Baustraßen und Infrastruktur, sodass Abstands-, Grenz- und Bestandsflächen zuverlässig abgeleitet werden können.
Ablauf
Wie läuft eine Vermessung ab?
In der Entwurfsphase erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Grundstücks und der zugehörigen Höhen, aus der Lage- und Höhenpläne entstehen, die als Grundlage für Entwurf, Erschließung und Infrastruktur dienen.
In der Ausführungsphase übertragen wir den Planentwurf exakt in die Realität. Die Grobabsteckung und das Anbringen einer Höhenmarke am Grundstück sind für den Tiefbauer unerlässlich. Damit wird die richtige Lage und Höhe des Bauprojekts festgelegt. Danach erfolgt die Feineinmessung, um die Bodenplatte, den Keller oder andere Bauteile millimetergenau einzumessen.
Benötigte Unterlagen
Das brauchen wir zum Starten.
Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:
Dauer und Kosten können je nach Bauvorhaben variieren. Kontaktieren Sie uns dazu gerne, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ablauf der Entwurfs- und Bauvermessung
Präzision und Sorgfalt bei jedem Schritt.
01
Topografische Geländeaufnahme
Aufnahme aller planungsrelevanten Elemente im Außendienst
02
Fertigung von Höhenplänen und Geländeschnitten
Höhenpläne und Geländeschnitte dienen als Planungsgrundlage für den Architekten
03
Erstellung des amtlichen Lageplans zum Baugesuch
Als Bestandteil für das Baugesuch erstellen wir Ihnen den schriftlichen und zeichnerischen Teil des Lageplans
04
Grobabsteckung (inkl. Angabe einer Referenzhöhe am Baugrundstück)
Absteckung des Gebäudegrundrisses vor Ort
05
Feineinmessung
Einschneiden des Schnurgerüsts für die Erstellung der Bodenplatte oder des Kellers sowie Übermittlung einer Einschneidebescheinigung an die Behörde