In Baden-Württemberg wird eine Straßenschlussvermessung benötigt, wenn für die endgültige Herstellung der Straße Grundstücksflächen mehrerer Eigentümer dauerhaft in Anspruch genommen werden müssen und diese Flächen nicht bereits öffentlich gewidmet sind oder im Eigentum der Gemeinde stehen.
Eine Straßenschlussvermessung ist im Besonderen dann erforderlich, wenn die Straßenflächen nicht eindeutig aus bestehenden Grundstücksgrenzen hervorgehen und eine freiwillige Flächenübertragung (zum Beispiel durch Kauf oder Tausch) nicht zustande kommt. Ziel ist es stets, die für die Straße benötigten Flächen planungsrechtlich und eigentumsrechtlich eindeutig zuzuordnen.