In Baden-Württemberg wird eine Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) benötigt, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan aufgrund der bestehenden Grundstücksgrenzen nicht umgesetzt werden kann – vor allem, wenn Grundstücke ungünstig geschnitten oder nicht ausreichend erschlossen sind oder Flächen für öffentliche Zwecke (wie Straßen) bereitgestellt werden müssen und eine freiwillige privatrechtliche Lösung nicht möglich ist.
Mit der Umlegung können Grundstücke neu geordnet werden – um bebaubare, erschlossene und planungsrechtlich zulässige Baugrundstücke zu schaffen. Ziel ist stets eine wertgleiche Neuverteilung unter Vermeidung von Enteignungen.